Streik-Bilanz: Viele Züge fahren trotzdem

Während der GDL-Streiks im Januar 2024 dennoch unterwegs. Die Bilder von leeren Bahnhöfen und die Angabe, dass der Streik massive Auswirkungen hatte, traf für Ostwestfalen-Lippe nur in Einzelfällen zu.

Rat für Fahrgäste für den nächsten Streik: Glauben Sie nicht, was die Presse schreibt – recherchieren Sie selbst!

Erfahrungen mit Streik der GDL im Januar 2024

Fernverkehr im Notfahrplan

Während des Streiks konnte die Deutsche Bahn einen Notfahrplan für den Fernverkehr aufrechterhalten, der ungefähr jede zweite Stunde einen ICE-Zug in Bielefeld Richtung Berlin und Rhein/Ruhr halten ließ. Die Züge waren meistens pünktlicher als gewohnt und in der Regel nicht überlastet. Die Intercity-Verbindungen nach Dresden und Amsterdam fielen vollständig aus, sodass in Bünde, Gütersloh, Herford, Bad Oeynhausen, Paderborn, Altenbeken und Warburg ohne Verkehrsangebot war. Die wenigen Flixtrain-Züge waren unterwegs, aber meist überlastet.

Regionalverkehr: Wenige Linien fielen ganz aus

Die Deutsche Bahn AG verantwortet in Ostwestfalen-Lippe nur noch zwei Linien.
Die RB 77 Hameln – Herford fiel ersatzlos aus.  Die Linie RE 62 Löhne – Rheine fiel aus, Westfalenbahn und Eurobahn betreiben aber drei Viertel der Verbindungen auf dieser Linie.

Transdev (Nordwestbahn, S-Bahn Hannover) nur in den ersten Streiktagen betroffen

Anfangs war auch der Betrieb auf den Linien
* Bielefeld – Halle – Osnabrück
* Bielefeld – Paderborn
* Paderborn – Höxter – Kreiensen / Göttingen
* Minden – Hannover
* Paderborn – Hannover
betroffen. Die GDL beendete den Streik gegen Transdev vorzeitig.

Rhein-Ruhr-Express, Eurobahn, Westfalenbahn fuhren planmäßig

Rhein-Ruhr-Express (National Express), Eurobahn und Westfalenbahn, die in Nordrhein-Westfalen einen großen Anteil des Regionalverkehrs leisten, waren planmäßig unterwegs. Damit waren die meisten Verkehrsverbindungen in Ostwestfalen-Lippe und in weite Teile von Nordrhein-Westfalen sowie bis Kassel und Hannover in Betrieb.

Kaum Ausfälle bei Stellwerken

In Ostwestfalen-Lippe wurden Ausfälle von Stellwerken wegen des Streiks nicht beobachtet. Eine Schicht am Sonntagmorgen traf die Verbindung Dortmund – Hamm, sodass alle Züge über Lünen umgeleitet werden mussten. Auf der Strecke Hagen – Siegen war der Verkehr zeitweise eingestellt.

Stark betroffen: S-Bahn in NRW, Münsterland, Sauerland, Raum Köln

Nicht gefahren sind vor allem die S-Bahnen in NRW und im Raum Hannover. Eine Ausnahme ist die S 28 Regiobahn Kaarst – Düsseldorf – Wuppertal, die nicht von der DB betrieben wird.
Besonders betroffen vom Streik waren das Sauerland und die Eifel und das Rhein- und Siegtal südlich von Köln. Hier sind nur Züge gefahren, soweit das Personal der konkurrierende Gewerkschaft EVG angehört. So hat die DB Regio zwischen Köln und Koblenz über die rechte Rheinstrecke alle 2 Stunden mit der RB 27 eine Fahrmöglichkeit aufrechterhalten. Im Sauerland ist der Express Hagen – Warburg weiter in Betrieb geblieben.

Viele entferntere Ziele blieben erreichbar – mit mehr Zeitaufwand

Entferntere Ziele blieben erreichbar, auch mit dem Deutschlandticket, soweit nicht Baustellen die Linien beeinträchtigten:
* Emden über Münster, Ostfriesische Inseln mit Bussen
* Hamburg über Hannover – Uelzen,
* Berlin über Wolfsburg – Magdeburg – Potsdam,
* Halle (Saale) über Goslar – Halberstadt und Kassel – Nordhausen,
* Fulda und Eisenach über Kassel – Bebra,
* Marburg, Gießen und Frankfurt über Kassel,
* Koblenz, Mainz und Darmstadt.

Einige Ziele kaum erreichbar

Ziele in Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, nach Bayern und Baden-Württemberg waren nur mit den wenigen Fernzügen des Fernverkehrs oder auf weiten Umwegen erreichbar.

Fazit und Konsequenzen

Das Streikrecht ist im Grundgesetz abgesichert und daher als solches nicht infrage zu stellen.

Der Streik traf vor allem Pendler und Fernreisende, in einigen Regionen war jenseits etwa vorhandener Regionalbusse nichts möglich. Der Streik traf aber Menschen, die aus körperlichen oder wirtschaftlichen Gründen auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind, überdurchschnittlich hart. Man kann, da die streikende Gewerkschaft weder bereit noch verpflichtet war, einen Notdienst aufrechtzuerhalten, von Diskriminierung und von einer unangemessenen Benachteiligung sprechen, die nicht mehr unbedingt mit dem Streikrecht in Einklang gebracht werden kann. Öffentlicher Verkehr ist ein Teil der Daseinsvorsorge, wie beispielsweise Krankenversorgung und Pflege. Auch wenn ein fehlendes Angebot nicht gleich lebensbedrohlich ist – auch Mobilität ist ein Grundrecht.

Andere Länder wie etwa Italien kennen Garantie-Fahrpläne. Auch in Deutschland muss über einen solchen Garantiefahrplan nachgedacht werden.